Rechtsgebiet
Der Familiennachzug ermöglicht es getrennten Familien, in Deutschland wieder zusammenzuleben. Das Verfahren ist jedoch an strenge Voraussetzungen und Fristen geknüpft. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt, damit Ihre Familie sicher und ohne unnötige Verzögerungen zusammenfinden kann.
Ehegatten, minderjährige Kinder und in bestimmten Fällen auch Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen zu bereits in Deutschland lebenden Familienangehörigen nachziehen. Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich je nach Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden Person – etwa ob es sich um einen anerkannten Flüchtling, einen Fachkräfte-Aufenthaltstitel oder eine Niederlassungserlaubnis handelt.
Wir prüfen individuell, welche Nachzugsform für Ihre Familie infrage kommt und welche Nachweise (Sprachkenntnisse, Wohnraum, Unterhalt) erforderlich sind.
Zu den häufigsten Anforderungen zählen der Nachweis ausreichenden Wohnraums, gesicherter Lebensunterhalt sowie – je nach Konstellation – einfache Deutschkenntnisse der nachziehenden Person. Fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen sind einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen bei den Auslandsvertretungen.
Wir unterstützen Sie bei der vollständigen und korrekten Zusammenstellung aller Dokumente, um Rückfragen und Wartezeiten zu minimieren.
Der Antrag auf Familiennachzug wird in der Regel bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland gestellt. Je nach Standort können die Wartezeiten auf einen Termin erheblich variieren. Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet die Auslandsvertretung – häufig in Abstimmung mit der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland – über die Erteilung des Visums.
Wir begleiten den gesamten Prozess, kommunizieren bei Bedarf mit Behörden auf beiden Seiten und reagieren zügig auf Rückfragen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Familiennachzug ist oft ein langwieriger und emotional belastender Prozess. Wir sorgen für klare Kommunikation, realistische Einschätzungen und eine strukturierte Begleitung – von der ersten Prüfung der Voraussetzungen bis zur Einreise Ihrer Familienangehörigen nach Deutschland.
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