Rechtsgebiet
Deutschland bietet international tätigen Unternehmern hervorragende Rahmenbedingungen – der rechtssichere Einstieg erfordert jedoch fundierte Kenntnisse im deutschen und internationalen Gesellschaftsrecht. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur laufenden rechtlichen Betreuung Ihres Unternehmens.
Ob GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder eine andere Gesellschaftsform – die Wahl der passenden Rechtsform entscheidet über Haftung, Kapitalanforderungen und steuerliche Behandlung. Für internationale Investoren stellt sich zusätzlich die Frage, ob eine eigenständige Gesellschaft oder eine Zweigniederlassung eines bestehenden ausländischen Unternehmens sinnvoller ist.
Wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen der jeweiligen Struktur und begleiten die gesamte Gründung – von der Satzung über die notarielle Beurkundung bis zur Eintragung ins Handelsregister.
Für Unternehmen, die bereits im Ausland tätig sind, ist die Errichtung einer deutschen Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung oft der Schlüssel zum Markteintritt. Dabei müssen gesellschaftsrechtliche, steuerliche und aufenthaltsrechtliche Aspekte zusammen gedacht werden – etwa wenn handelnde Personen selbst nach Deutschland übersiedeln.
Wir strukturieren grenzüberschreitende Unternehmensgruppen rechtssicher und sorgen für eine saubere Abstimmung zwischen deutschem und internationalem Recht.
Auch nach der Gründung begleiten wir Unternehmen bei laufenden gesellschaftsrechtlichen Fragen: Vertragsgestaltung, Gesellschafterwechsel, Kapitalerhöhungen oder die Vorbereitung wichtiger Beschlüsse. Eine vorausschauende rechtliche Begleitung schützt vor Konflikten und schafft die Grundlage für nachhaltiges Wachstum.
Wir vereinen juristische Expertise im deutschen Gesellschaftsrecht mit internationaler Erfahrung und muttersprachlicher Betreuung für Mandanten aus osteuropäischen Ländern. So schaffen wir eine verlässliche Basis für Ihren unternehmerischen Erfolg in Deutschland.
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