Familiennachzug: Die Rechtslage heute

Familiennachzug: Die Rechtslage heute

Die Grundregel: Wer darf überhaupt nachziehen?

Ehegatten und minderjährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Familienangehörigen ziehen, der bereits legal in Deutschland lebt. Geregelt ist das in den §§ 27 ff. Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Welche konkreten Anforderungen gelten, hängt stark vom Aufenthaltsstatus der Person in Deutschland ab.

Die wichtigste Änderung: Aussetzung für subsidiär Schutzberechtigte

Seit dem 24. Juli 2025 ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre (bis 23. Juli 2027) grundsätzlich ausgesetzt. In diesem Zeitraum werden weder neue Anträge angenommen noch Wartelisten geführt. Ausnahmen gelten weiterhin für echte Härtefälle nach §§ 22 und 23 AufenthG sowie für Personen, die bereits vor der Aussetzung eine Terminladung erhalten hatten.

Wichtig für unsere Mandanten: Diese Aussetzung betrifft ausschließlich subsidiär Schutzberechtigte – nicht anerkannte Flüchtlinge, nicht Fachkräfte, nicht Inhaber einer Blauen Karte EU oder eines Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit.

Erleichterung seit März 2024: Elternnachzug für Fachkräfte

Eine für viele unserer Mandanten relevante Verbesserung: Fachkräfte und Inhaber einer Blauen Karte EU, deren erste deutsche Aufenthaltserlaubnis am oder nach dem 1. März 2024 erteilt wurde, können ihre Eltern und Schwiegereltern nach § 36 Abs. 3 AufenthG nachziehen lassen – ohne die frühere strenge Härtefallprüfung.

Die Voraussetzungen im Überblick

  • Ausreichender Wohnraum (Faustregel: ca. 12 m² pro Person)
  • Gesicherter Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe
  • In der Regel einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1) der nachziehenden Person vor der Einreise
  • Bei anerkannten Flüchtlingen: deutliche Erleichterungen, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung gestellt wird

Wie lange dauert das Verfahren aktuell?

Die Bearbeitungsdauer variiert stark je nach zuständiger Auslandsvertretung – von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Nach Erteilung des nationalen Visums muss innerhalb der 90-tägigen Gültigkeit bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Unser Rat

Die Rechtslage beim Familiennachzug ändert sich derzeit häufig, und pauschale Aussagen aus dem Internet passen selten exakt auf den eigenen Fall. Ob Ihr Familiennachzug möglich ist, welche Nachweise Sie brauchen und wie lange es realistisch dauert, lässt sich nur anhand Ihrer konkreten Situation beurteilen – gerne prüfen wir das gemeinsam mit Ihnen.

← Zurück zum Blog